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Änderungen der EnEV 2009

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Wohngebäude
EnEV 2009 - Änderungen gegenüber der Ausgabe 2007

Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

Wie bisher werden an zu errichtende Wohngebäude Anforderungen an den Primärenergiebedarf (Gesamtenergieeffizienz) sowie an die energetische Qualität der Bauteile der Gebäudehülle gestellt. Im Einzelnen sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

  1. Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung Qp" darf einen Maximalwert nicht überschreiten.
  2. Die Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts HT' dürfen nicht überschritten werden.
  3. Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz sind einzuhalten.

Zusätzlich sind auch die Anforderungen an die Dichtheit der Gebäudehülle, an den Mindestwärmeschutz sowie die Regelungen zu Wärmebrücken zu beachten.

EnEV 2009 - Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

Anforderungen an zu errichtende Wohngebäude

Maximaler Jahres-Primärenergiebedarf bei Wohngebäuden

Der maximale Jahres-Primärenergiebedarf bei zu errichtenden Wohngebäuden ist nicht mehr – wie bei der EnEV 2007 – vom A/Ve-Verhältnis abhängig und berechnet sich mit einer einfachen Formel, sondern wird individuell für ein Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das zu berechnende Wohngebäude ermittelt (Referenzgebäudeverfahren). Die technische Ausführung des Referenzgebäudes ist in der EnEV 2009 in Anlage 1, Tabelle 1 definiert (siehe nachfolgende Tabelle).

Im Schnitt liegt der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Wohngebäude ungefähr 30 % unter den Werten der EnEV 2007.

Mit dem Referenzgebäudeverfahren wird auch für Wohngebäude die gleiche Verfahrensweise wie schon bei den Nichtwohngebäuden vorgegeben. Der Grund für die Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch bei den Wohngebäuden liegt darin, dass das A/Ve-Verhältnis allein für die Festlegung der Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf sowie weiterer energetischer Kenngrößen, wie dem Transmissionswärmeverlust, nicht mehr ausreichend erscheint.

Das Referenzgebäude besitzt die gleiche Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung wie das zu errichtende Wohngebäude. Die Ausführung sowie die technische Ausstattung des Referenzgebäudes sind in der EnEV geregelt. Der vorhandene Jahres-Primärenergiebedarf des zu errichtenden Wohngebäudes darf den für das Referenzgebäude ermittelten Höchstwert nicht überschreiten.

Jahres-Primärenergiebedarfs bei Wohngebäuden nach neuer EnEV 2009

Nachweis des Jahres-Primärenergiebedarfs bei Wohngebäuden nach neuer EnEV 2009: der vorhandene Jahres-Primärenergiebedarf (vorh. Qp) darf den Höchstwert max. Qp des Referenzgebäudes nicht überschreiten (Prinzipskizze)

Insbesondere bei energetisch sehr guten Gebäuden führt das alte Verfahren zur Berechnung der zulässigen Größen zu unrealistischen Werten. Dieser Nachteil wird durch Einführung des Referenzgebäudeverfahrens vermieden.


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Der Vorteil des Referenzgebäudeverfahrens liegt somit in der größeren Genauigkeit und einer realistischeren energetischen Bewertung. Nachteilig ist in jedem Fall der deutlich höhere Rechenaufwand. Selbst für einfache Gebäude wie beispielsweise Einfamilienhäuser ist zukünftig der Einsatz von Programmen unvermeidlich.

Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude) nach EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1

Ausführung des Referenzgebäudes, Wohngebäude nach EnEV 2009

Maximaler Transmissionswärmeverlust bei Wohngebäuden

Zusätzlich zur energetischen Kenngröße Jahres-Primärenergiebedarf, der die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes angibt, wird als zweite Forderung bei zu errichtenden Wohngebäuden auch der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust begrenzt. Diese Forderung stellt sicher, dass die Bauteile der Gebäudehülle einen energetischen Mindeststandard erfüllen, und war bereits in der EnEV 2007 sowie in früheren Ausgaben enthalten.

Im Gegensatz zur EnEV 2007 wird der Höchstwert des Transmissionswärmeverlusts jedoch nicht mehr in Abhängigkeit vom A/Ve-Verhältniss ermittelt, sondern ergibt sich für den jeweiligen Gebäudetyp sowie teilweise auch in Abhängigkeit von der Größe des Gebäudes (Gebäudenutzfläche) aus einer Tabelle. Dabei wird eine Unterscheidung in frei stehende, einseitig angebaute und sonstige Wohngebäude sowie Erweiterungen und Ausbauten vorgenommen (siehe folgende Tabelle). Für frei stehende kleine Wohngebäude werden dabei geringere, d.h. strengere Werte gefordert als für die anderen Wohngebäude.

Höchstwerte des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2

Höchstwerte Transmissionswärmeverlust nach EnEV 2009

Berechnungsverfahren für Wohngebäude

Bei den Berechnungsverfahren für Wohngebäude ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:

  1. Das in der bisherigen EnEV 2007 beschriebene vereinfachte Verfahren für zu errichtende und bestehende Wohngebäude entfällt.
  2. Es wird ein neues Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude auf Grundlage der DIN V 18599 eingeführt. Hierzu wird die DIN V 18599 um einen Teil oder ein Beiblatt für Wohngebäude erweitert.
  3. Es wird in Anlehnung an die Nichtwohngebäude auch bei den Wohngebäuden das Referenzgebäudeverfahren eingeführt.


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Warum entfällt das vereinfachte Verfahren bei Wohngebäuden?

In der EnEV 2009 wird das vereinfachte Verfahren, das seit der ersten Ausgabe im Jahr 2002 Bestandteil der Energieeinsparverordnung war, nicht mehr enthalten sein. Mit dem vereinfachten Verfahren bestand bisher die Möglichkeit, den Jahres-Heizwärmebedarf und den Jahres-Primärenergiebedarf für Wohngebäude mit einfachen Mitteln relativ schnell zu berechnen. Weiterhin eignete sich das vereinfachte Verfahren für die schnelle „energetische Vorbemessung“ von Wohngebäuden. Diese Möglichkeit wird in Zukunft leider nicht mehr bestehen.

Hintergrund für die Herausnahme des vereinfachten Verfahrens aus der EnEV 2009 ist, dass energetisch besonders gute Gebäude mit diesem Verfahren nicht realistisch bewertet werden können. Es ergeben sich in der Regel teilweise viel zu hohe Werte für den Heizwärme- und Primärenergiebedarf, sodass beispielsweise Wohngebäude nach KfW-60- und KfW-40-Standard oder Passivhäuser zu schlecht bewertet werden. Ursache hierfür ist die Dauer der Heizperiode, die beim vereinfachten Verfahren auf 185 Tage festgelegt ist, bei energetisch guten Gebäuden aber deutlich kürzer ausfällt.

Neues Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude nach DIN V 18599

Mit der EnEV 2009 soll ein neues Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude auf Basis der DIN V 18599 eingeführt werden. Hierzu soll die DIN V 18599 in Kürze entweder um einen eigenständigen Normteil oder um ein Beiblatt erweitert werden, in dem dann sämtliche Randbedingungen und Regelungen für Wohngebäude enthalten sein werden. Es ist dabei beabsichtigt, das Bilanzierungsverfahren für Wohngebäude möglichst einfach zu gestalten, um den Rechenaufwand nicht unnötig zu erhöhen.

Die Gründe für die Einführung eines neuen Verfahrens für Wohngebäude auf Grundlage der DIN V 18599 sind:

  • Mit dem neuen Bilanzierungsverfahren können insbesondere energetisch gute Wohngebäude realistischer bewertet werden als mit den bisherigen Verfahren.
  • Die Ausweitung der DIN V 18599 auch auf Wohngebäude führt zu einer Harmonisierung der Rechenmethoden und Regelungen zur energetischen Bewertung von Gebäuden.

Alternativ zum neuen Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599 darf das Monatsbilanzverfahren nach DIN V 4108-6 und DIN EN 832 in Verbindung mit DIN 4701-10 weiterhin angewendet werden.

Es ist zu beachten, dass das zu berechnende Wohngebäude und das zugehörige Referenzgebäude nach dem gleichen Bilanzierungsverfahren berechnet werden.

Als Bezugsgröße für die Angabe des Jahres-Primärenergiebedarfs bei Wohngebäuden wird wie bereits bei der EnEV 2007 die Gebäudenutzfläche AN verwendet. Die Gebäudenutzfläche ist dabei bei üblichen Geschosshöhen hG, d.h. hG zwischen 2,5 und 3 m, ausschließlich abhängig vom beheizten Gebäudevolumen Ve. Bei anderen Geschosshöhen, d.h. hG ist weniger als 2,5 und mehr als 3 m, fließt in die Berechnung neben der Größe des beheizten Gebäudevolumens Ve außerdem die Geschosshöhe hG mit ein.

Gebäudenutzfläche AN bei Wohngebäuden

Gebäudenutzfläche AN bei Wohngebäuden


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