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Änderungen der EnEV 2009

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Klima- und Lüftungsanlagen
EnEV 2009 - Änderungen gegenüber der Ausgabe 2007

Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Wie bereits in der EnEV 2007 wird auch in der EnEV 2009 gefordert, dass bei Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als 12 kW alle zehn Jahre eine energetische Inspektion durchzuführen ist. Die energetische Inspektion umfasst dabei Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen.

Im Gegensatz zur vorherigen Ausgabe sieht die EnEV 2009 vor, dass die inspizierende Person dem Betreiber die Ergebnisse der Inspektion zu bescheinigen hat. Die Bescheinigung ist vom Betreiber der Klimaanlage der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Offen lässt die EnEV 2009 die Frage, wann und in welcher Form solche Prüfungen durchzuführen sind.


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Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Für größere Klima- und Lüftungsanlagen (≥ 12 kW Kältebedarf bzw. Zuluftvolumenstrom ≥ 4.000 m³/h), bei denen auch die Feuchte der Raumluft verändert werden kann, fordert die EnEV 2009 zukünftig die Nachrüstung von selbsttätig wirkenden Regelungseinrichtungen. Diese Regelungseinrichtungen müssen so ausgestattet sein, dass die Sollwerte für Be- und Entfeuchtung getrennt eingestellt werden können und als Führungsgröße mindestens die direkt gemessene Zu- oder Abluftfeuchte dient.

Weiterhin fordert die EnEV 2009, dass Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Klima- und Raumlufttechnikanlagen beim erstmaligen Einbau sowie bei der Erneuerung gedämmt werden. Als Mindestdicke der Dämmschicht werden 6 mm gefordert, das Dämmmaterial muss mindestens der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 entsprechen.

Klimaanlagen mit einem hohen Kältebedarf (Nennleistung ≥ 12 kW) sowie Lüftungsanlagen mit einem hohen Zuluftvolumenstrom (≥ 4.000 m³/h) müssen gemäß EnEV 2009 mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet sein. Diese Forderung gilt für den erstmaligen Einbau sowie bei Erneuerung der Zentralgeräte solcher Anlagen. Die Einrichtung zur Wärmerückgewinnung muss dabei mindestens der Klassifizierung H3 nach DIN EN 13053:2007-09 entsprechen.


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